Terms of service

für Lieferungen, Lasergravuren und individuelle Anfertigungen

Engrave N Roll e.U.
Inhaber: Mete Kaan Kahraman
Johann-Sebastian-Bach-Gasse 16
2542 Kottingbrunn
Österreich

E-Mail: info@engravenroll.com
Telefon: +43 660 99 007 99 / +43 676 98 345 98

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Engrave N Roll e.U., nachfolgend „Engrave N Roll“, und seinen Kunden über die Lieferung von Waren, Lasergravuren, Personalisierungen, Werbeartikel, Sonderanfertigungen und damit zusammenhängende Leistungen.

1.2. Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, sofern der Kunde vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen vorgesehen sind.

1.4. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.6. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Engrave N Roll ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Leistungen von Engrave N Roll

2.1. Engrave N Roll bietet insbesondere Lasergravuren, personalisierte Produkte, Werbeartikel, Firmenausstattung, Geschenkartikel, Einzelanfertigungen, Klein- und Serienfertigungen sowie individuelle Sonderlösungen an.

2.2. Je nach Auftrag können Produkte insbesondere mit Namen, Texten, Logos, Marken, Grafiken, Symbolen, Bildern oder sonstigen vom Kunden gewünschten Inhalten versehen werden.

2.3. Engrave N Roll bearbeitet sowohl selbst beschaffte bzw. angebotene Produkte als auch – nach vorheriger Vereinbarung – vom Kunden bereitgestellte Gegenstände.

2.4. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den vereinbarten Spezifikationen sowie gegebenenfalls den vom Kunden freigegebenen Entwürfen oder Gravurvorlagen.

3. Website und Anfragen

3.1. Die Website www.engravenroll.com dient insbesondere der Präsentation des Unternehmens, seiner Leistungen, Produkte, Referenzen und Kontaktmöglichkeiten.

3.2. Die Darstellung von Produkten, Gravuren, Referenzarbeiten, Preisen oder sonstigen Leistungen auf der Website stellt – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.3. Eine Kontaktaufnahme über die Website, per Kontaktformular, E-Mail, Telefon, soziale Medien oder andere Kommunikationswege begründet für sich allein noch keinen Vertrag.

3.4. Engrave N Roll erstellt auf Grundlage der jeweiligen Anfrage gegebenenfalls ein individuelles Angebot.

4. Angebote und Vertragsabschluss

4.1. Soweit ein Angebot eine ausdrückliche Gültigkeits- oder Bindungsfrist enthält, ist Engrave N Roll innerhalb dieses Zeitraums an das Angebot gebunden. Angebote ohne ausdrückliche Bindungsfrist sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend.

4.2. Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn der Kunde das Angebot von Engrave N Roll annimmt und Engrave N Roll den Auftrag bestätigt oder mit dessen Ausführung beginnt.

4.3. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere eindeutige Erklärung erfolgen.

4.4. Bei telefonisch oder mündlich besprochenen Sonderanfertigungen ist im Zweifel die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das schriftliche Angebot von Engrave N Roll für den vereinbarten Leistungsumfang maßgeblich.

4.5. Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsabschluss bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

4.6. Bei Aufträgen von Unternehmern ist eine nach Vertragsabschluss gewünschte Stornierung nur mit Zustimmung von Engrave N Roll möglich. Bereits erbrachte Leistungen, eigens beschafftes Material sowie speziell für den Auftrag angefertigte oder nicht anderweitig verwendbare Produkte können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

4.7. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

5. Personalisierungen, Gravuren und Freigaben

5.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Personalisierung oder Fertigung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen.

Dies betrifft insbesondere Namen, Schreibweisen, Telefonnummern, Daten, Texte, Logos, Grafiken, Abmessungen, Positionierungswünsche und sonstige Personalisierungsangaben.

5.2. Engrave N Roll ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Inhalte auf Rechtschreibfehler, Tippfehler, inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.

5.3. Engrave N Roll kann dem Kunden vor Produktionsbeginn einen Entwurf, ein Mock-up, eine Gravurvorschau oder eine sonstige Darstellung zur Freigabe übermitteln.

5.4. Erteilt der Kunde eine Freigabe, ist der freigegebene Stand für die anschließende Produktion maßgeblich.

5.5. Nach erfolgter Freigabe oder nach Beginn der individuellen Fertigung können Änderungswünsche nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Dadurch entstehende Mehrkosten können nach vorheriger Information zusätzlich verrechnet werden.

5.6. Entspricht das fertige Produkt dem vom Kunden freigegebenen Entwurf, stellen Eigenschaften, Schreibweisen, Positionierungen oder sonstige Merkmale, die bereits aus der zur Freigabe übermittelten Darstellung eindeutig erkennbar waren, grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die Darstellung die spätere Ausführung insoweit zutreffend erkennen ließ. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

5.7. Sind vom Kunden bereitgestellte Dateien für die gewünschte Fertigung technisch nicht geeignet und ist eine zusätzliche grafische Aufbereitung, Vektorisierung, Nachzeichnung oder sonstige Bearbeitung erforderlich, kann Engrave N Roll den Kunden vor Durchführung über einen dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand bzw. zusätzliche Kosten informieren.

5.8. Wird bei Serienaufträgen vor Produktionsbeginn ein Muster, Erstmuster oder eine sonstige Probe vom Kunden freigegeben, gilt dieses – vorbehaltlich technisch oder materialbedingt unvermeidbarer Abweichungen – als maßgebliche Referenz für die weitere Serienfertigung.

6. Technisch und materialbedingt mögliche Abweichungen

6.1. Lasergravur ist ein materialabhängiges Bearbeitungsverfahren. Das Ergebnis kann insbesondere von Material, Legierung, Beschichtung, Oberflächenstruktur, Farbe und Fertigung des jeweiligen Produkts beeinflusst werden.

6.2. Digitale Entwürfe und Bildschirmdarstellungen dienen der Visualisierung. Farben, Kontrast und Erscheinungsbild der tatsächlichen Gravur können aufgrund des verwendeten Materials, der Oberfläche oder der jeweiligen Bildschirmdarstellung von der digitalen Vorschau abweichen.

6.3. Bei Naturmaterialien sowie Materialien mit chargen- oder produktionsbedingten Unterschieden können natürliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Maserung, Oberfläche und Gravurergebnis auftreten.

6.4. Geringfügige technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen bei Positionierung, Farbwirkung, Helligkeit, Oberflächenstruktur oder Kontrast stellen keinen Mangel dar, soweit das Produkt der vereinbarten und bei Produkten dieser Art üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit entspricht und für den vereinbarten Zweck geeignet ist.

6.5. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.

7. Logos, Grafiken und sonstige Kundendateien

7.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die zur Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Bildern, Grafiken, Designs, Schriften, Texten und sonstigen Inhalten verfügt.

7.2. Der Kunde darf Engrave N Roll keine Inhalte zur Bearbeitung oder Vervielfältigung übermitteln, durch deren Verwendung gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

7.3. Engrave N Roll ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gewünschten Inhalts oder seiner Verwendung bestehen.

7.4. Durch die Übermittlung von Dateien räumt der Kunde Engrave N Roll die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein.

7.5. Engrave N Roll erwirbt darüber hinaus keine Rechte am Logo, Design oder sonstigen geistigen Eigentum des Kunden.

7.6. Bei Unternehmerkunden gilt: Verursacht eine vom Kunden bereitgestellte und von diesem zu vertretende rechtswidrige Vorlage berechtigte Ansprüche Dritter gegen Engrave N Roll, hat der Kunde Engrave N Roll im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen freizustellen und die notwendigen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.

7.7. Von Engrave N Roll selbst erstellte Entwürfe, Layouts, Gravurvorlagen, Vektordateien, Produktionsdateien und sonstige gestalterische oder technische Vorarbeiten verbleiben – soweit daran entsprechende Rechte bestehen und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – bei Engrave N Roll.

7.8. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung solcher von Engrave N Roll erstellten Unterlagen für eine Fertigung durch Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt nicht für vom Kunden selbst bereitgestellte Logos, Grafiken oder sonstige Inhalte.

8. Kundeneigene Gegenstände

8.1. Engrave N Roll kann nach vorheriger Vereinbarung vom Kunden bereitgestellte Gegenstände gravieren oder anderweitig bearbeiten.

8.2. Der Kunde hat Engrave N Roll über bekannte Besonderheiten des Materials, der Beschichtung oder des Produkts zu informieren, soweit diese für die Bearbeitung relevant sein können.

8.3. Bei unbekannten oder nicht eindeutig bestimmbaren Materialien und Beschichtungen kann das Ergebnis einer Laserbearbeitung trotz fachgerechter Durchführung nicht immer exakt vorhergesagt werden.

8.4. Engrave N Roll ist berechtigt, vor der Bearbeitung eine Materialprüfung oder ein Musterstück zu verlangen oder einen Auftrag abzulehnen, wenn eine fachgerechte oder sichere Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.

8.5. Soweit eine Testgravur am kundeneigenen Gegenstand selbst erforderlich sein sollte, erfolgt diese nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

8.6. Kundeneigene Gegenstände werden mit der im Geschäftsverkehr gebotenen Sorgfalt behandelt.

8.7. Engrave N Roll haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden an vom Kunden übergebenen Gegenständen.

8.8. Für Schäden oder unerwartete Bearbeitungsergebnisse, die ausschließlich auf einem nicht erkennbaren Materialfehler, einer unbekannten oder ungeeigneten Beschichtung oder auf unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben des Kunden beruhen und von Engrave N Roll nicht verschuldet wurden, besteht keine Haftung.

9. Referenzarbeiten und Veröffentlichung

9.1. Engrave N Roll kann Kunden um Zustimmung ersuchen, angefertigte Produkte oder Gravuren als Referenz auf der Website, in sozialen Medien, in Katalogen oder sonstigen Werbemitteln zu zeigen.

9.2. Eine Veröffentlichung von eindeutig kundenbezogenen, vertraulichen oder nicht zur Veröffentlichung bestimmten Arbeiten erfolgt nur, soweit eine entsprechende Berechtigung vorliegt.

10. Preise

10.1. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis.

10.2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

10.3. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies im Angebot entsprechend ausgewiesen ist.

10.4. Versand-, Transport-, Verpackungs-, Express- oder sonstige Nebenkosten werden, soweit sie anfallen, im Angebot gesondert ausgewiesen oder vereinbart.

10.5. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises führen. Der Kunde wird über dadurch entstehende zusätzliche Kosten vor deren Durchführung informiert.

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

11.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

11.3. Engrave N Roll ist insbesondere bei Sonderanfertigungen, größeren Aufträgen, Neukunden oder speziell zu beschaffenden Waren berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Vorauszahlung zu vereinbaren.

11.4. Bei Unternehmerkunden gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Betreibungskosten.

11.5. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Zahlungsverzug.

11.6. Unternehmerkunden sind zur Aufrechnung gegen Forderungen von Engrave N Roll nur mit von Engrave N Roll anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Produktion und Lieferzeiten

12.1. Vereinbarte Produktions- und Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

12.2. Sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, handelt es sich bei angegebenen Produktions- und Lieferzeiten um voraussichtliche Zeitangaben.

12.3. Eine vereinbarte Produktionsfrist beginnt erst, sobald alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Dateien, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen.

12.4. Verzögert sich die Ausführung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Produktions- bzw. Lieferzeit entsprechend.

12.5. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Engrave N Roll, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Transportstörungen oder nicht vorhersehbare Lieferausfälle wesentlicher Vorlieferanten, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen.

12.6. Gesetzliche Rechte des Kunden im Fall eines Verzugs oder einer dauerhaft unmöglich gewordenen Leistung bleiben unberührt.

13. Lieferung und Abholung

13.1. Waren können je nach Vereinbarung versendet, geliefert oder bei Engrave N Roll abgeholt werden.

13.2. Lieferadresse, Lieferart und gegebenenfalls Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot.

13.3. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten hinsichtlich Gefahrübergang und Versand die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

13.4. Bei Unternehmerkunden geht die Gefahr bei Versendung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.

13.5. Sichtbare Transportschäden sollten möglichst unmittelbar beim Transportdienstleister dokumentiert und Engrave N Roll mitgeteilt werden. Bei Verbrauchern stellt eine unterlassene Meldung beim Transportdienstleister keine Voraussetzung für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte dar.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Von Engrave N Roll gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Engrave N Roll.

14.2. Bei Unternehmerkunden bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Geschäftsverhältnis Eigentum von Engrave N Roll, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Rücktrittsrecht von Verbrauchern

15.1. Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu qualifizieren ist, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte und Informationspflichten.

15.2. Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere danach, auf welche Weise und innerhalb welchen Vertriebssystems der konkrete Vertrag zustande gekommen ist.

15.3. Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen über das Rücktrittsrecht.

Personalisierte und kundenspezifisch angefertigte Waren

15.4. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

15.5. Dies betrifft bei Engrave N Roll insbesondere Waren, die individuell mit Namen, Initialen, Texten, Daten, Bildern, Logos, Grafiken, Firmenkennzeichnungen oder sonstigen kundenspezifischen Gravuren hergestellt oder verändert werden.

15.6. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts bei personalisierten oder kundenspezifisch angefertigten Waren lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware unberührt.

Dienstleistungen an kundeneigenen Gegenständen

15.7. Bei reinen Dienstleistungen, insbesondere der Gravur eines vom Verbraucher bereitgestellten Gegenstands, kann bei einem dem FAGG unterliegenden Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht bestehen.

15.8. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Engrave N Roll bereits vor Ablauf einer bestehenden Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, wird das hierfür erforderliche ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers gesondert eingeholt.

15.9. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung außerdem darauf hingewiesen und bestätigt gesondert, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch Engrave N Roll sein Rücktrittsrecht verliert.

15.10. Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt eine gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung, ein ausdrückliches Verlangen oder eine gesonderte Kenntnisnahme des Verbrauchers nicht.

16. Gewährleistung und Mängel

16.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

16.2. Für Verträge mit Verbrauchern über Waren gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet.

16.3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

16.4. Bei Verträgen und Leistungen, die nicht in den Anwendungsbereich des VGG fallen, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

16.5. Bei Unternehmergeschäften gelten insbesondere die Bestimmungen des ABGB und des UGB.

16.6. Ist der Vertrag für beide Seiten ein unternehmensbezogenes Geschäft und § 377 UGB anwendbar, hat der Kunde die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

16.7. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die jeweils gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe zu.

16.8. Insbesondere bei personalisierten Waren führt der Ausschluss eines gesetzlichen Rücktrittsrechts nicht zum Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung.

17. Haftung

17.1. Gegenüber Verbrauchern haftet Engrave N Roll nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Schadenersatzansprüche von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

17.2. Die Haftung für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.

17.3. Gegenüber Unternehmerkunden haftet Engrave N Roll für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

17.4. Gegenüber Unternehmerkunden ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17.5. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder soweit Engrave N Roll ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

18. Ablehnung von Aufträgen

18.1. Engrave N Roll ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge abzulehnen, wenn die gewünschte Bearbeitung technisch nicht fachgerecht oder sicher durchgeführt werden kann.

18.2. Engrave N Roll kann außerdem Aufträge mit rechtswidrigen, diskriminierenden, menschenverachtenden oder sonstigen gesetzlich unzulässigen Inhalten ablehnen.

18.3. Engrave N Roll kann einen Auftrag ebenfalls ablehnen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Kunde über die zur Verwendung eines Logos, einer Marke, eines Designs oder eines sonstigen geschützten Inhalts erforderlichen Rechte verfügt.

18.4. Ein Anspruch auf Annahme eines Auftrags besteht vor Zustandekommen eines Vertrags nicht.

19. Vertraulichkeit bei Firmenkunden

19.1. Als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach offensichtlich vertrauliche Unterlagen, Dateien und Geschäftsinformationen eines Kunden werden von Engrave N Roll grundsätzlich vertraulich behandelt.

19.2. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist, der Kunde zugestimmt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

19.3. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf www.engravenroll.com veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

21. Anwendbares Recht

21.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

21.2. Bei Unternehmergeschäften wird, soweit gesetzlich zulässig, die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

21.3. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach österreichischem Recht nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen jenes Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

22. Gerichtsstand

22.1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

22.2. Für sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmerkunden aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Engrave N Roll vereinbart.

23. Schlussbestimmungen

23.1. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im konkreten Auftrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

23.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

23.3. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, gelten an ihrer Stelle die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Stand: September 2026